Nachhaltigkeitsberichtserstattung.

Ihr Unternehmen ist per Gesetz von der Corporate Sustainability Reporting (CSR)-Berichtspflicht betroffen, Sie möchten freiwillig berichten oder einfach herausfinden, was “im Falle des Falles” erforderlich ist? Wir unterstützen Sie in jedem dieser Szenarien gern – packen wir es an!

Nachhaltigkeit ist wichtig. Ohne Wenn und Aber. Mit der EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sind viele Unternehmen berichtspflichtig geworden – Ihres auch? Bei BKRS verfügen wir gemeinsam mit unserem Partnernetzwerk über geballte Expertise aus allen Bereichen der Nachhaltigkeit. Das betrifft sowohl die Auswirkungen des eigenen Geschäftsbetriebs auf Mensch und Umwelt als auch die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf Ihr eigenes Unternehmen.

Wir sind überzeugt: Neben der Pflicht kann die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Ihr Unternehmen auch eine große Chance sein. Schließlich geht es nicht nur darum, Informationen offenzulegen. Erst durch die aktive Auseinandersetzung mit dem Thema gelingt es vielen Unternehmen, Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt ihrer Strategie zu rücken. Damit sorgen Sie für Transparenz und Vertrauen und punkten auf ganzer Linie. Aus komplex wird einfach. Mit uns.

Wir liefern.

Wir weisen Ihrer Nachhaltigkeitsberichtserstattung die richtige Richtung.

Uns ist klar: Die CSRD bringt weitreichende Änderungen der Anforderungen und Berichtsstandards für Nachhaltigkeitsberichte mit sich. Sie als Unternehmen oder Konzern stehen sowohl vor anspruchsvollen Aufgaben als auch vor Ungewissheiten zur Umsetzung des neuen Standards.

Hier setzen wir an und bringen Ihnen Klarheit. Wir analysieren Ihr Unternehmen im Rahmen einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse und schauen uns, insofern Sie bereits berichten, Ihre existierende Nachhaltigkeitsberichtserstattung an. Als Ergebnis unserer Analyse erhalten Sie eindeutige Aussagen darüber,

– welche Themen nach der Impact Materiality und der Financial Materiality für Ihren Nachhaltigkeitsbericht wesentlich sind.
– ob Ihre existierende Berichtserstattung bereits CSRD- beziehungsweise ESRS-konform aufgestellt ist.

Wir beraten bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten.

Egal, ob Sie ganz am Anfang stehen, bereits nach freiwilligen Standards wie DNK und GRI oder dem neuen CSRD-Standard berichten: Wir begleiten Sie im Rahmen unseres Meilensteinkonzepts bei der Erstellung Ihrer zukünftigen Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Konkret beraten wir Sie bei der Integration nachhaltigkeitsrelevanter Themen

– in Ihre Prozesse
– in interne Kontrollsysteme
– in Ihre Corporate Governance
– in das Risikomanagement Ihres Unternehmens

Ebenso stehen wir bei der Bestimmung quantitativer und qualitativer Kennzahlen an Ihrer Seite, die für die rechtskonforme Berichterstattung notwendig sind. Um die relevanten Informationen zu erfassen, unterstützen wir Sie beim Aufbau eines internen Kontrollsystems (IKS).

Wir entwickeln den zu Ihnen passenden Berichtsaufbau und unterziehen Teilbereiche Ihres Berichtes Testprüfungen, um deren Prüffähigkeit zu testen.

Sie sehen, wir setzen auf eine ganzheitliche Herangehensweise! Auf eine transparente, belastbare, zuverlässige und aussagekräftige Nachhaltigkeitsberichterstattung. Und so muss das auch sein!

Wir prüfen Ihren Nachhaltigkeitsbericht.

Insofern wir nicht an der Erstellung Ihres Nachhaltigkeitsberichtes beteiligt waren, prüfen wir als Wirtschaftsprüfer gern Ihren Nachhaltigkeitsbericht.
 
Unser Angebot umfasst die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten auf Übereinstimmung mit
 
– dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK)
– den Global Reporting Initiative (GRI)-Standards
– den Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
– den European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

In der Regel bietet es sich an, diese Prüfung im Gesamtkontext der Prüfung Ihres Jahres- oder Konzernabschluss durchzuführen.

Ihre
Ansprechpartner

Katharina Begemann

Geschäftsführerin & Partnerin
Wirtschaftsprüferin

katharina.begemann@bkrs-consulting.de

Tel: +49 (0) 421 80717 301
Mobil: +49 (0) 151 20361 301

Dr. Christoph Krieger

Geschäftsführer & Partner

christoph.krieger@bkrs-consulting.de

Tel: +49 (0) 421 80717 302
Mobil: +49 (0) 151 20361 302


Standards einhalten – kreativ & modern.

1.

Knowhow: Lassen Sie sich auf uns ein.

Bei BKRS bieten wir Ihnen ein top-eingespieltes Team und Netzwerk mit langjähriger Expertise aus den verschiedenen Nachhaltigkeitsbereichen rund um Mensch und Umwelt. So können Sie ganz sicher sein, dass Ihre Berichte Hand und Fuß haben, CSRD-konform erstellt sind und den gewählten sowie relevanten Standards entsprechen.

2.

Garantiert rechts-konform.

Ihre Finanzdaten müssen sicher, verlässlich und glaubwürdig sein. Dasselbe gilt für Ihren Nachhaltigkeitsbericht. Wie gewährleisten Sie, dass Ihr Unternehmen in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt rechts- und zukunftssicher handelt? Wir nehmen Sie an die Hand!

3.

Ein perfektes “Was“ trifft auf kreatives “Wie”.

Wissen, was gefordert ist: Wir geben alles, um Sie und Ihr Unternehmen zu verstehen und das Beste für Sie herauszuholen. Partnerschaftlich und auf Augenhöhe. Mit einem Blick über den Tellerrand hinaus und einem modernen Ansatz, der Sie einen Extrasprung voranbringt. 08/15 kann schließlich jeder.

Welche Unternehmen sind berichtspflichtig?

Die CSRD-Berichtspflicht

  • gilt für alle Unternehmen, die bereits der NRFD unterliegen.
  • gilt für Unternehmen, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
    • Umsatz: mehr als 50 Mio. EUR
    • Bilanzsumme: mehr als 25 Mio. EUR
    • Mitarbeiterzahl: mehr als 250

Die Pflicht gilt ab

  • 01.01.2024:
    für Unternehmen, die bereits der CSRD-Richtlinie unterliegen (Berichterstattung im Jahr 2025 über das Geschäftsjahr 2024)  
  • 01.01.2025:
    für große Unternehmen, die derzeit nicht der CSRD-Richtlinie unterliegen (Berichterstattung im Jahr 2026 über das Geschäftsjahr 2025) 
  • 01.01.2026:
    für börsennotierte KMU, sofern sie nicht von der Möglichkeit des Aufschubs bis 2028 Gebrauch machen (Berichterstattung im Jahr 2027 über das Geschäftsjahr 2026)

Die Zukunft hängt davon ab, was wir heute tun.

Mahatma Gandhi

Häufige Fragen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Was versteckt sich hinter der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)?

Kurz gesagt: Die CSRD ist eine Richtlinie der Europäischen Union, die Unternehmen verpflichtet, detaillierte Berichte über ihre Nachhaltigkeitsleistungen zu erstellen.

Die Richtlinie fördert Transparenz und schafft Vergleichbarkeit in Bezug auf ökologische, soziale und Governance – Aspekte. Die CSRD erweitert den Umfang vorheriger Berichtspflichten und darüber hinaus auch die Zahl berichtspflichtiger Unternehmen.

Was versteckt sich hinter den European Sustainability Reporting Standards (ESRS)?

Während die CSRD den rechtlichen Rahmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung definiert, geht es bei den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) um die zu berichtende Inhalte. Darunter fallen zum Beispiel Umweltmanagement, soziale Verantwortung, Unternehmensführung und Menschenrechte.