Going Concern in herausfordernden Zeiten

Worauf Unternehmen jetzt achten sollten

15.10.2026

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bleiben für viele Unternehmen anspruchsvoll. US-amerikanische Zölle belasten Absatzmärkte, die Folgen der Krise in der Bauwirtschaft sind weiterhin spürbar und neue Unsicherheiten kommen hinzu.

Auch in unserer Prüfungspraxis zeigt sich diese Entwicklung: In diesem Jahr spielte Going Concern – also die Fortführung der Unternehmenstätigkeit – bei auffällig vielen Bestätigungsvermerken eine besondere Rolle.

Gleichzeitig wird der Prüfungsstandard zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit überarbeitet. Der aktuelle Entwurf ISA [E-DE] 570 (Revised 2024) sieht eine wichtige Änderung vor: Der Betrachtungszeitraum soll künftig mindestens zwölf Monate ab dem Datum der Genehmigung des Abschlusses umfassen. Bislang wurde vom Abschlussstichtag aus gerechnet.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Vor allem eines: Die Unternehmensplanung muss weiter in die Zukunft reichen.

Wird ein Jahresabschluss erst einige Monate nach dem Abschlussstichtag genehmigt, kann eine Planung für nur ein folgendes Geschäftsjahr zu kurz greifen. Aus unserer Sicht ist es deshalb sinnvoll, die Planung grundsätzlich über mindestens zwei Geschäftsjahre aufzubauen.

Eine formale Verpflichtung zu einer 24-Monats-Planung besteht dadurch nicht. Entscheidend ist vielmehr, dass der notwendige Betrachtungszeitraum vollständig abgedeckt wird und Annahmen zu Umsatz, Ergebnis, Liquidität und Finanzierung nachvollziehbar dokumentiert sind.

Gerade in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten sollte die Beschäftigung mit Going Concern deshalb nicht erst beginnen, wenn die Situation bereits kritisch ist.

BKRS unterstützt Mandanten dabei, Planungszeiträume, Annahmen und Dokumentation frühzeitig auf die Anforderungen der Abschlussprüfung vorzubereiten. Sprechen Sie uns gern an.