Neuer Bewertungsstandard IDW S 1:

Was sich bei Unternehmensbewertungen künftig ändert

27.05.2026

Katharina Begemann

Unternehmensbewertungen sind oft mehr als eine Rechenaufgabe. Sie bilden die Grundlage für wichtige Entscheidungen: bei Unternehmenskäufen und -verkäufen, Umstrukturierungen, Gesellschafterwechseln, Abfindungen, Nachfolgeregelungen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen. Umso wichtiger ist, dass Bewertungen nachvollziehbar, belastbar und auf den konkreten Anlass zugeschnitten sind.

Mit der Neufassung des IDW Standards S 1 wurden die Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen aktualisiert. Der Standard bleibt damit der zentrale Rahmen für Unternehmensbewertungen in Deutschland – mit mehr Klarheit für Auftraggeber, Bewerter und Adressaten.

Mehr Klarheit für den konkreten Bewertungsfall

Ein wesentlicher Gedanke der Neufassung: Unternehmensbewertung ist nicht gleich Unternehmensbewertung. Je nach Anlass, Auftrag und Funktion des Bewerters können unterschiedliche Anforderungen an Vorgehen, Dokumentation und Beurteilungstiefe bestehen.

Der neue IDW S 1 stellt daher stärker heraus, dass Bewertungsaufträge sauber auf den jeweiligen Zweck auszurichten sind. Für Unternehmen bedeutet das: Schon zu Beginn eines Bewertungsprojekts sollte klar definiert werden, wofür die Bewertung benötigt wird, welche Rolle der Wirtschaftsprüfer übernimmt und welche Beurteilungshandlungen erforderlich sind.

Planung bleibt ein zentraler Punkt

Ein Schwerpunkt der Überarbeitung liegt auf der Plausibilisierung der Unternehmensplanung. Denn die beste Bewertungsmethode hilft wenig, wenn die zugrunde liegenden Planungsrechnungen nicht belastbar eingeordnet werden.

Der Standard konkretisiert, wann eine umfassendere Plausibilitätsbeurteilung erforderlich ist und wann ein geringerer Umfang angemessen sein kann. Das schafft mehr Struktur – lässt aber weiterhin Raum für fachliches Ermessen. Gerade für Unternehmen ist das wichtig, weil Bewertungsprozesse dadurch zielgerichteter, transparenter und effizienter gestaltet werden können.

Relevanz für Transaktionen, Umstrukturierungen und Gesellschafterthemen

In der Praxis betrifft der neue Standard insbesondere Unternehmen, die vor wesentlichen strategischen oder gesellschaftsrechtlichen Entscheidungen stehen. Dazu zählen zum Beispiel:

Unternehmenskäufe und -verkäufe
Nachfolge- und Beteiligungsmodelle
Umwandlungen und Restrukturierungen
Abfindungs- und Kompensationsfragen
Bewertungsfragen im Gesellschafterkreis
Gutachten für Banken, Investoren oder Gerichte

Auch der Umgang mit Börsenkursen, persönlichen Ertragsteuern und Marktrisikoprämien wurde weiter präzisiert.

Die Grundsätze der Unternehmensbewertung werden durch die Neufassung nicht verändert, Unschärfen und Spielräume aber präzisiert und der bisherigen Praxis entsprechend dargestellt.

Für unsere Mandanten bringt die Neufassung vor allem eines: mehr Orientierung.
Bewertungsaufträge werden künftig noch klarer auf den jeweiligen Anlass zugeschnitten. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an eine saubere Auftragsdefinition, nachvollziehbare Dokumentation und fachlich fundierte Beurteilung der Planung.

Genau hier setzen wir bei BKRS an. Wir begleiten Unternehmensbewertungen nicht nach Schema F, sondern mit Blick auf den konkreten Anlass, die wirtschaftlichen Zusammenhänge und die Anforderungen der jeweiligen Adressaten. Präzise, verständlich und mit dem Anspruch, komplexe Bewertungsfragen greifbar zu machen.

Ob im Rahmen einer Transaktion, einer Umstrukturierung oder eines Gutachtens: Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, die richtige Bewertungsgrundlage zu schaffen – fachlich belastbar und klar nachvollziehbar.