Berufsrecht im Wandel: Regierungsentwurf zur Reform der Wirtschaftsprüfung 2025.

Neuer Entwurf sieht grundlegende Modernisierung des WP-Berufs vor



14.08.2025
Liudmyla Gehre

Mit dem am 2. April 2025 veröffentlichten Regierungsentwurf zur Reform des Berufsrechts für Wirtschaftsprüfer steht dem Berufsstand ein tiefgreifender Wandel bevor. Ziel der Gesetzesinitiative ist es, das Berufsrecht an die komplexer werdenden Anforderungen einer globalisierten, digitalisierten und zunehmend interdisziplinären Wirtschaft anzupassen.

Aus Sicht von BKRS ist diese Reform nicht nur überfällig, sondern auch richtungsweisend für die Zukunftsfähigkeit des Berufs. Drei zentrale Änderungen stechen besonders hervor:

Beteiligung von Nicht-Berufsangehörigen an WP-Gesellschaften

Erstmals soll eine systematische Öffnung des Berufsrechts für externe Fachkräfte ermöglicht werden. Damit würde es künftig zulässig sein, dass auch Nicht-Wirtschaftsprüfer Anteile an WP-Gesellschaften halten. Für interdisziplinäre Zusammenarbeit – etwa mit Fachleuten aus den Bereichen IT, Nachhaltigkeit oder Recht – bedeutet das einen klaren Fortschritt. Die Wirtschaftsprüfung wird dadurch zukunftsfähiger und erhält neue Impulse in der Team- und Projektarbeit.

Einführung des Berufsbilds „Syndikus-Wirtschaftsprüfer“

Mit dem Syndikus-Wirtschaftsprüfer wird ein neues Berufsbild geschaffen, das vor allem intern tätige Prüfer, etwa in Konzernen, Verbänden oder großen Organisationen, rechtlich besser einbindet. Diese Neuerung stärkt nicht nur die Rolle der Wirtschaftsprüfung im unternehmensinternen Umfeld, sondern erhöht auch die Flexibilität und Attraktivität des Berufs – insbesondere für Berufseinsteiger und junge Talente.

Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Prüfungsakten

Ein weiterer Baustein der Reform ist die geplante Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Prüfungsunterlagen von zehn auf acht Jahre. Im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV soll damit die Dokumentationslast im Alltag von Prüfungsteams reduziert werden – eine echte Entlastung für den Berufsstand und zugleich ein Signal für mehr Effizienz und Bürokratieabbau.

Fazit: Ein zukunftsgerichteter Entwurf mit Signalwirkung

BKRS begrüßt die geplanten Neuerungen ausdrücklich. Sie öffnen den Weg für eine moderne, offene und agile Wirtschaftsprüfung – inhaltlich wie strukturell. Durch die Reform wird der Beruf nicht nur attraktiver, sondern auch besser gerüstet für neue Themenfelder wie ESG, KI und digitale Transformation. Ein starkes Signal für die Wettbewerbsfähigkeit des Berufsstandes und die Weiterentwicklung der Prüfungslandschaft in Deutschland.